Elektro- und Elektronikgeräte Verordnung

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten Punkte des ElektroG sind hier zusammengestellt:

  • Getrennte Erfassung von Altgeräten
    Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet.
    Besitzer von Altgeräten sind gesetzlich verpflichtet diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rücknahmesysteme.
  • Batterien und Akkus
    Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatorenen, die nicht in dem Altgerät fest verbaut sind und nicht fest vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungstelle von dem Altgerät zu trennen und entsprechend zu entsorgen.
  • Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
    Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
    Wir sind nach dem ElektroG nicht verpflichtet Altgeräte zurückzunehmen und zu entsorgen. Auch sind wir nicht zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet, wenn Sie bei uns ein neues gleichartige Gerät, das im Wesentlichen die gleiche Funktion wie das Altgerät erfüllt, erwerben.
    Wir sind dennoch bereit Altgeräte im Umfang der bei uns erworbenen Elektro- und Elektronikgeräten (Kaufnachweis muss erbracht werden) entgegenzunehmen und dem entsprechenden Abfallkreislauf zuzuführen. Die Kosten für eine Rücksendung und ggf. für die Entsorgung/Recycling trägt der Endbesitzer.
  • Datenschutz Hinweis
    In Altgeräten sind sehr häufig sensible personenbezogene Daten abgespeichert. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik.
    Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.